Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | 'Die Feuerwehr' in den Lebenslauf | 24 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 722287 |
Datum | 20.04.2012 14:01 MSG-Nr: [ 722287 ] | 9040 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Oliver S.Nachdem aber Angaben zu den Hobbys keine Pflicht im Lebenslauf sind, kann der neue AG keinen Strick daraus drehen, dass man das Engagement bei der Feuerwehr nicht erwähnt hat. Da wäre ich mir nicht ganz so sicher, da dieses Engagement/Hobby ja nunmal den Arbeitgeber mit Rechtsfolgen belegt (Stichwort Freistellung, unabhängig davon wie das in der Praxis läuft).
Würde mich nicht wundern, wenn in Zeiten von AGG, anonymen Bewerbungen etc. der Arbeitgeber schlichtweg damit leben müsste, aber sicher bin ich mir da nicht.
Und richtig finden würde ich persönlich das auch nicht.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)
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