Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Klage vor Finanzgericht wegen Werbungskosten bei Werkfeuerwehr | 5 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 722511 |
Datum | 23.04.2012 09:32 MSG-Nr: [ 722511 ] | 3448 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Update in der Klage vor den Finazgericht Nürnberg:
Das FA Erlangen behauptet nun, die Kosten für den Erwerb des Führerscheins der Klasse "C" (damals über 4000,- )seien durch einen Anerkennungsbonus der Firma Siemens von 180,- pro Jahr abgedeckt, weswegen hier keien Werbungskosten anzuerkennen seien.
Dann sei eine Anerkennung als vorweggenommene Werbungskosten aus Sicht des AF Erlangen auszuschließen, weil ich angeblich steuerfreie Einnahmen erzielen wolle - stimmt nicht, unserer WF-Geld wird zum individuellen Steuersatz jedes WF-Angehörigen versteuert und dieser anteilig betragt an das FA abgeführt.
Jetzt wird es wohl auf eine Hauptverhandlung hinauslaufen, bei der der Leiter der WF und die Personalabteilung als Zeugen aufgerufen werden müssen.
Persönliches Fazit: das FA scheint sich wohl als Ziel gesetzt zu haben mich steuerlich zu benachteiligen und biegt sich mit Gewalt die Sache so um wie sie es gerade brauchen - also kämpfe ich ;-)
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|