Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Versicherungsschutz nach 'Mithören' | 44 Beiträge |
Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 722608 |
Datum | 24.04.2012 09:08 MSG-Nr: [ 722608 ] | 11532 x gelesen |
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Welche Versicherung ist denn gefragt? Er hat mit seinem KFZ einem Dritten einen Schaden zugefügt.
Seine KFZ-Versicherung (Haftpflicht) wird den Schaden regulieren, völlig unabhängig warum er unterwegs war. Sollte er allerdings die notwendige Sorgfalt beim Betrieb seines Fahrzeuges vernachlässigt haben, kann sie ihn ggfs. in Regress nehmen. Dieser ist, soweit ich weiß, aber auf die Höhe von 1 oder 2 Jahresbeiträgen begrenzt.
Sollte es noch Schäden an seinem eigenen KFZ geben, gilt für die Vollkasko ggfs. eine ähnliche Regelung.
DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
www.dlrg-dormagen.de
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| 24.04.2012 08:47 |
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., Essen |
| 24.04.2012 09:08 |
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Cars7ten7 G.7, Dormagen |
| 24.04.2012 09:16 |
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., Essen | |