Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Versicherungsschutz nach 'Mithören' | 44 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 722620 |
Datum | 24.04.2012 09:50 MSG-Nr: [ 722620 ] | 10011 x gelesen |
Funkmeldeempfänger
Moin,
Geschrieben von Bernhard G.Blöde Frage: Was ist mit Kameraden, die bestimmte Alarme nur mitbekommen, weil sie sich privat einen FME beschafft haben, auf dem Codierungen programmiert sind, die sie eigentlich nicht haben bzw. brauchen?
m.E. das gleiche. Und das gleiche wie mit Kameraden, die sich zum Alarmzeitpunkt im Feuerwehrhaus befanden, zufällig dran vorbei gelaufen sind, gegenüber wohnen usw.
Geschrieben von Bernhard G.Und ich könnte mir schon vorstellen, dass sich eine Versicherung querlegt, wenn sie feststellt, dass der Unfall dahingehend vermeidbar gewesen wäre, weil der Kamerad gar nicht "offiziell" alarmiert wurde.
Der Unfall resultiert ja wahrscheinlich nicht aus der Alarmierung an sich? Also vor Schreck beim Melderpiepen vom Fahrrad gefallen oder so? Wegeunfälle können nur auf versicherten Wegen passieren. Verbotswiedriges Verhalten schließt generell einen Versicherungsfall nicht aus. Und da mal davon auszugehen ist, dass der Kamerad, wenn er denn auf der Wache aufschlägt, auch verwendet wird (also Dienst hat) dann gibt's da m.E. wenig zu deuteln.
Ich würde also den Kameraden eher mal anderweitig auf dieses mögliche Fehlverhalten ansprechen. Die Versicherungskeule ist m.E. quatsch. Wer zur Feuerwehr fährt und helfen will soll bitte auch versichert sein. private Meldeempfänger, Mithörfunktion usw. kann man anders regeln.
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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| 24.04.2012 08:47 |
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