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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz nach 'Mithören' | 44 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen | 722629 | ||
Datum | 24.04.2012 10:16 MSG-Nr: [ 722629 ] | 9913 x gelesen | ||
In meinen Augen sind die Bedingungen für den Versicherungsfall erfüllt: Weg zum Feuerwehrhaus ist versichert. Woher er von diesem Einsatz weiß, spielt dabei keine Rolle. Es ist ein Versicherungsfall, also muss die Versicherung dafür haften. Christian Tietz Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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