Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Versicherungsschutz nach 'Mithören' | 44 Beiträge |
Autor | Tobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland | 722717 |
Datum | 24.04.2012 16:46 MSG-Nr: [ 722717 ] | 9406 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Funkmeldeempfänger
Also ich sehe das wie Christian F.
Uns wurde sogar mal gesagt, dass einem die Versicherung im Schadensfall ein Bein stellen kann wenn ich mit einem Einsatzfahrzeug das weder in der AAO für das Stichwort steht, noch explizit nachgefordert wurde, einen Unfall auf dem Weg zur EST baue.
Klar geht es hier nicht um den abgefahrenen Spiegel. Aber sobald die Ansprüche an die Versicherung in die mehrstelligen Bereiche abdriften wird sich jedes Detail nochmal genauer angeschaut.
Und daher bewegt sich meiner Meinung nach jmd (der nicht offiziell alarmiert wurde) auf dem Weg ins Gerätehaus in einer sehr dunklen Grauzone.
Ich würde aber auch hier unterscheiden ob zwei Kameraden die zusammen nen Kaffee trinken zusammen in den Einsatz fahren obwohl einer von beiden nicht alarmiert worden ist oder ob wirklich jmd nen privaten FME oder ein "Radio" besitzt.
Unumstritten: falls etwas passiert sollte es intern geregelt und nicht mit der oben erwähnten "Versicherungskeule" gelöst werden.
Gruß aus dem Saarland
Tobias
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alles nur meine private Meinung
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| 24.04.2012 08:47 |
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