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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz nach 'Mithören' | 44 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 722806 | ||
Datum | 25.04.2012 06:51 MSG-Nr: [ 722806 ] | 9052 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Na ja. Das würde den Grundsätzen der Amtshaftung widersprechen und ist in sofern Unsinn. Aber ein sehr hartnäckiger Unsinn. Begründet wird das über den fehlenden Fahrauftrag. Ob und wie das zu werten ist lasse ich bewusst aussen vor. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | ||||
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