News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Beschaffung, ungültige Ausschreibungen usw. | 121 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 723239 | ||
Datum | 30.04.2012 10:07 MSG-Nr: [ 723239 ] | 101759 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Andrea, Geschrieben von Andreas R. Also so in der Richtung die Stadt Düsseldorf schreibt 20 Standardlinienbusse und einen Bus mit Sonderaufbau aus, es kann nur für alle Fahrzeuge ein Gebot abgegeben werden. Ich versuchs mal vereinfacht zu erklären. Wenn Du einen Ausschreibungsteil für eine "normale" Leistung (die noch dazu den grössten Teile der Gesamtleistung ausmacht) ohne triftigen Grund an eine "Spezialleistung" (die nur von wenigen Firmen erbracht werden kann) koppelst und diese sogar als Vergabekriterium voneinánder abhängig machst, dann hast Du bereits den ersten Verstoss gegen das Vergaberecht begangen. Man würde das u. U. als unzulässige Wettbewerbseinschränkung bezeichnen, da Firmen, die zwar den standardmäßigen Linienbus im Programm haben, aber noch nie ein entsprechendes Sonderfahrzeug (z. B. G-RTW) erstellt bzw. geliefert haben, nahezu zwangsläufig vom Wettbewerb ausgeschlossen würden. Es gäbe zwar noch eine Reihe von Feinheiten (z.B. Vergabe an Nachunternehmer bzw. Zulieferer etc.) aber das würde vom Grundsatz hier zu weit führen. Eben das sind die "Kleinigkeiten", die bei solchen Vergabeverfahren oft nicht beachtet werden, und dann zur Aufhebung des Verfahrens oder zumindest zu Einsprüchen durch evtl. Bieter führen. mkg WErner | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|