Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Schweigepflicht für Feuerwehrs - war: Grenzen der Schweigepflicht | 38 Beiträge |
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 724851 |
Datum | 17.05.2012 13:27 MSG-Nr: [ 724851 ] | 13061 x gelesen |
Infos: | 14.05.12 Schweigepflicht für Feuerwehr und Rettungsdienst - ganz anders, als viele meinen
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Hallo,
Geschrieben von Christian F. muß es nicht ausdrücklich verbieten, sondern im Gegenteil sogar ausdrücklich genehmigen.
Das findet sich sogar in der Strafprozeßordnung (§54 Abs. 1 StPO) wieder. Ferner müßten die einschlägigen Vorschriften aus den Landesbeamtengesetzen und artverwandten Vorschriften da rein spielen.
Korrekt, dem ist nichts hinzuzufügen.
Dies gilt übrigens nicht nur "vor Gericht", sondern z.B. auch bei polizeilichen Vernehmungen etc.
MfG, Thomas
Dies ist ausschließlich meine private Meinung
Ein Mensch, der mehr an die anderen denkt, ist dadurch selbst sehr viel ausgeglichener, ruhiger und glücklicher als Menschen, die immer nur an sich selbst denken. (Dalai Lama)
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| 13.05.2012 22:55 |
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Tobi7as 7L., Schwetzingen Grenzen der Schweigepflicht | |