Rubrik | Brandschutzerziehung |
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Thema | Kreative Erziehung löst Feueralarm aus | 28 Beiträge |
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 727849 |
Datum | 14.06.2012 08:18 MSG-Nr: [ 727849 ] | 7373 x gelesen |
Wohl eher (2) 1.:
Geschrieben von Johannes K.(2) Zum Ersatz der Kosten, die der Gemeinde durch einen Einsatz der Feuerwehr entstehen, ist verpflichtet
1. der Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
hat,[...]
Die Vernebelung des Treppenraums fand vorsätzlich statt, es lag kein Schadenfeuer vor, somit war kein Einsatz der Fw nötig, also Schadenersatz für die Gemeinde.
Abs. (3) beschäftigt sich ja eigentlich eher mit Einsätzen, die nicht der Brandbekämpfung zuzuordnen sind, nachdem zu einem Wohnungsbrand alarmiert wurde, trifft er aber nicht zu.
Aber ich stelle auch keine Rechnungen, aber das wäre meine Interpretation....
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