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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Türöffnung durch FF | 29 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 728795 | ||
Datum | 24.06.2012 10:43 MSG-Nr: [ 728795 ] | 12171 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas R. Und das stellst Du wie sicher fest ? Genau wie die Polizei. Fragen. Und hinterher wenn derjenige wieder ans eine Personaldokumente kommt die in der Wohnung lagern ausweisen lassen. Geschrieben von Andreas R. Sollte nämlich der Herd aus (gewesen) sein und das (angebliche) Kleinkind da gar nicht drin....hast Du ein kleines Problem.... Das selbe Problem, das auch die Polizei hat... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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