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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rettungsgasse | 17 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 729402 | ||
Datum | 01.07.2012 20:16 MSG-Nr: [ 729402 ] | 6515 x gelesen | ||
Geschrieben von peter e. Hätte gerne eure FACHLICHE Meinung zu dem Thema Für normale PKW und LKW ist das Befahren des Seitenstreifens verboten: § 2 Abs 1 StVO Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn. Aus § 11 Abs 2 StVO (Rettungsgasse) kann ich keine Aufhebung dessen erkennen. Entsprechend dürfte ein Fahrer, der mitten im Stau auf den Seitenstreifen fährt Hauptverantwortlicher für einen eventuellen Unfall sein. Ganz praktisch würde ich sagen, dass es als FW/RD/Pol irgendwie ziemlich blöde wäre, wenn man eine halbe Stunde im Stau steht, weil man sich nicht traut, den Seitenstreifen zu benutzen... MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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