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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Einheitliche einsatzbekleidung | 46 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 729824 | ||
Datum | 06.07.2012 11:16 MSG-Nr: [ 729824 ] | 21963 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian F. Jein. Es gibt (je nac Bundesland) ein (verbindliches) Konnexitätsprinzip. Dies hat ggf. zur Folge dass sich die Gemeinde dann hinstellt und sagt "wenn Du mir Kleidung A vorschreibst, dann zahlst Du sie auch". Völlig richtig, aber die Möglichkeit der Regelung besteht ;-) Geschrieben von Christian F. Und da dann wie immer meine Frage: Selbst wenn das Land da etwas vorschreiben würde: Wie will es das durchsetzen und was passiert mir seitens des IM, wenn ich mich nicht daran halte? Kommt dann die Feuerschutzpolizei des IM vorbei und nimmt den Kommandanten fest? Ich glaube nicht das dort eine "Polizeikontrolle" erfolgt. Aber im Schadensfall wird sich der Verantwortliche sicher die Frage gefallen lassen müssen warum er sich nicht daran gehalten hat. Des weiteren glaube ich das solch eine Richtlinie des Landes eine "gute" Grundlage für das Gespräch mt den Kostenverantwortlichen der Gemeinde ist. Begründungen gibt es viele und sinnvolle, aber eine Landes-Richtlinie macht es einfacher. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | ||||
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