| Rubrik | Einsatz |
zurück
|
| Thema | Führungslehre im Truppführer (was: Weisungsbefugnis der Lst - war: Bü) | 8 Beiträge |
| Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 732521 |
| Datum | 27.07.2012 21:22 MSG-Nr: [ 732521 ] | 5032 x gelesen |
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
1. Truppführer
2. Task Force
In my Opinion = meiner Meinung nach
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Michael K.Wobei ich mir da dann ganz ehrlich die Frage stelle ob das zu lehren nötig ist, oder andersherum ob jemand der TM 1 und 2 hat und nun den TF Lehrgang macht das noch lernen muss, bzw. wenn er es muss überhaupt geeignet ist.
IMO ist das schon notwendig.
Der Truppmann muss wissen, dass es normal und notwendig ist, dass der GF erstmal "gucken geht" bevor es losgeht.
Der Truppführer muss selbst im Rahmen seines Auftrages besonnen handeln.
Wenn man die Unterschiede zwischen TrM und TrF herausarbeiten will, dann entscheidet der TrM nix selbst. Der Truppführer entscheidet für ihn mit.
Der Truppführer ist, im wiederspruch zum normalen Alltagsleben, aber einem erhöhten Stress- und Gefährtungspotential ausgesetzt. Und er hat noch Einen neben sich, auf den er auch mit 'aufpassen' muss.
Grade da ist es wichtig dass die Leute lernen: "Egal wie stressig es ist: Schaut euch die Sache mit etwas ruhe an. Dann überlegt mal ein paar Sekunden in Ruhe und erst dann macht ihr was!"
Ob man das ganze jetzt als "Erkennen-Beurteilen-Handeln", "Formloser Führungskreislauf" oder "Stressresistenz" oder "bedachtes, überlegtes Vorgehen" nennt ist eigentlich ja egal.
Wie gesagt: die 10 Minuten im Lehrsaal sind nicht so spannend für dieses Thema :-)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
| << [Master] | antworten | |
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| | 27.07.2012 19:25 |
 |
Patr7ici7a K7., Kelkheim Weisungsbefugnis der Lst - war: Bürgerbeschwerden über Feuerwehr-Lärm |
| | 27.07.2012 20:00 |
 |
., Dortmund | |