| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Verfahrensweise bei Alarm - Fahrzeug im Stadtgebiet unterwegs | 37 Beiträge |
| Autor | Mark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein | 732864 |
| Datum | 31.07.2012 09:58 MSG-Nr: [ 732864 ] | 17667 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Tragkraftspritzenfahrzeug
Verkehrsunfall
Volle Zustimmung!
Selbst, wenn wir auf Funkübung fahren, haben alle mitfahrenden Kräfte die PSA zumindest im TSF. So sind wir in der Lage, im Notfall zumindest anzubieten, hinzufahren.
Davon abgesehen soll man sich, sobald man das Fahrzeug bewegt, bei der Leitstelle entsprechend abmelden. Die weiß ja dann, dass man sich ggf. im Einsatzgebiet befindet und kann einen direkt anfunken.
Darüber hinaus findet ja nach einer Alarmierung auch regulär Funkkontakt zwischen den alarmierten Kräften und der Leitstelle statt. Hier kann man ja dann ggf. in Eigeninitiative melden, dass man in der Nähe ist und Hilfe anbieten.
Ist aber alles eine Sache der Situation und daher nicht pauschal zu beantworten:
- Sind auf dem Fzg genügend Kräfte mit PSA
- Ist auf dem Fzg eine entsprechend ausgebildete Führungskraft
- Ist das Fzg einsatzbereit (Schläuche, Pressluft, etc. ...)
- Ist das Fzg für den Einsatz geeignet (z.B.: TSF bei VU P Klemm)
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
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| | 30.07.2012 17:05 |
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Oliv7er 7H., Meppen |
| | 30.07.2012 17:10 |
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., Dinslaken |
| | 30.07.2012 17:18 |
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Adol7f H7., Rosenheim |
| | 30.07.2012 17:19 |
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., Frankfurt | |