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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz FF und Dienstbeginn bei ha Fw | 11 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 734456 | ||
Datum | 14.08.2012 21:45 MSG-Nr: [ 734456 ] | 4343 x gelesen | ||
Geschrieben von Felix H. Auch ist hier sowohl der Arbeitgeber (Pivatunternehmen) als auch der Dienstherr (Kommunen/Landkreise usw.) erwähnt.Es gibt hier jedoch einen kleinen Unterschied. Als Mitgleid einer HAW oder BF, wie auch im RD hast du als Job die Gefahrenabwehr. Für die Gefahrenabwehr wirst du Kraft Gesetz von der Arbeit freigestellt. Hier findet dann keine Abwägung mehr statt, die normalerweise bei der Frage "Geld verdienen vs. Gefahren abwehren" zugunsten der Feuerwehr ausfällt. | ||||
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