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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feiern der Feuerwehr neues Neues Gaststättengesetz ab 2012 | 38 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 735268 | ||
Datum | 21.08.2012 21:46 MSG-Nr: [ 735268 ] | 12908 x gelesen | ||
Soweit mir bekannt ist sind die Regelungen in RLP noch nicht SO weit. Trotzdem müssen wir Gestattung und Sondernutzungserlaubnis bei der Kommune beantragen und auch bezahlen. Da die "Feuerwehr" ja im Prinzip keine Veranstaltungen machen kann/darf läuft das meist über den Förderverein. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
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