Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feiern der Feuerwehr neues Neues Gaststättengesetz ab 2012 | 38 Beiträge |
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 735270 |
Datum | 21.08.2012 22:15 MSG-Nr: [ 735270 ] | 12472 x gelesen |
Hallo,
vielleicht sollte man sich daran erinnern, dass solche Regelungen nicht erlassen wurden um die Veranstalter zu gängeln, sondern um die Gäste zu schützen.
Wer sich beizeiten Gedanken darum macht, das der Jugendschutz auch auf einem Feuerwehrfest gilt, kann dem Besuch des Jugendamtes doch ganz gelassen entgegen sehen.
Grüße vom Niederrhein
Mario
Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.
"So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)
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| 21.08.2012 21:29 |
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Alex7 D.7, Helpsen |
| 21.08.2012 21:46 |
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Mich7ael7 L.7, Dausenau |
| 21.08.2012 22:15 |
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Mari7o D7., Nettetal | |