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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feiern der Feuerwehr neues Neues Gaststättengesetz ab 2012 | 38 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 735276 | ||
Datum | 21.08.2012 23:01 MSG-Nr: [ 735276 ] | 12130 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Mario D. dass solche Regelungen nicht erlassen wurden um die Veranstalter zu gängeln, sondern um die Gäste zu schützen. So sehe ich das auch. Als Organisation, die auch in der Jugendarbeit tätig ist, können wir die Kids nicht "abfüllen"... Welche Außenwirkung eine jugendliche Schnapsleiche auf einem Feuerwehrfest hätte, darüber will ich gar nicht nachdenken. Verantwortliche Eltern schicken ihre Kinder dann nicht mehr zur JF. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | ||||
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