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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feiern der Feuerwehr neues Neues Gaststättengesetz ab 2012 | 38 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 735291 | ||
Datum | 22.08.2012 07:46 MSG-Nr: [ 735291 ] | 11651 x gelesen | ||
Geschrieben von Alex D. Müsst ihr für eure Feuerwehrfeste auch so viel ausfüllen und wie teuer wird das dann für einen Tag der offenen Tür? Schankgenehmigung brauchts. Da dann auch mit Auflagen z.B. keine Alko-Pops etc. pp. Geschrieben von Alex D. Ich habe eigentlich weniger Lust dass dann das Jugendamt abends vorbeikommt und den Ausschank Alkohol kontrolliert oder das Gesundheitsamt unseren Grill (der zugegeben neu und sauber ist) kontrolliert etc... Damit muss man aber grundsätzlich rechnen und das ist auch gut so. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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