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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feiern der Feuerwehr neues Neues Gaststättengesetz ab 2012 | 38 Beiträge | ||
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 735294 | ||
Datum | 22.08.2012 07:57 MSG-Nr: [ 735294 ] | 11520 x gelesen | ||
Geschrieben von Alex D. Ich habe eigentlich weniger Lust dass dann das Jugendamt abends vorbeikommt und den Ausschank Alkohol kontrolliert Damit muss man grundsätzlich immer rechnen und sollte sich gerade als Feuerwehr als Vorbild sehen und den Jugendschutz besonders streng beachten. Geschrieben von Alex D. oder das Gesundheitsamt unseren Grill (der zugegeben neu und sauber ist) kontrolliert etc... Das ist hierzulande schon lange der Fall. Da ist es schon fast eine Seltenheit, wenn mal keiner kommt. Das gehört zum Geschäft wie der TÜV zum Autofahren. Wenn man bemüht ist, die Tips und Bemängelungen des Kontrolleurs umzusetzen bzw auszubessern, kann man das ganze auch als kostenlose Optimierungsberatung sehen. Audiatur et altera pars. | ||||
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