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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feiern der Feuerwehr neues Neues Gaststättengesetz ab 2012 ![]() | 38 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8R., Schwerin / M-V | 735332 | ||
Datum | 22.08.2012 16:35 MSG-Nr: [ 735332 ] | 11107 x gelesen | ||
Glaubst du denn, dass Regeln für dich nicht gelten weil du 55 Jahre alt bist, deine Küche schon einmal gereinigt hast und an Salmonellen und Kranheitseregern bisher noch nicht verstorben bist wie du selber schreibst ? Die Hygienegesetze gelten auch für 55 jährige Feuerwehrangehörige, und mit der Einstellung die du zur Hygiene hast, möchte ich meine Gesundheit nicht ruinieren und mich dir nicht zu sehr nähern. Aber noch einmal ganz klar zur Kenntnis: Gewerbliche Küchen haben diese Auflagen und sie werden regelmäßig überprüft und bei Beanstandungen hagelt es Bußgelder bis hin zum Konzessionsentzug. In privaten Küchen gelten diese Vorgaben nicht und sie werden auch nicht überprüft. Daher ist es nicht gestattet in unüberprüften Küchen hergestellte Lebensmittel gewerblich zu verkaufen. Ob dir das nun passt oder nicht ! Ich kenne auch niemanden der an Salmoellosen erkrant ist, an Salmonellen aber schon - und nicht wenige ! Ich finde es anmaßend wie du mit der Gesundheit der Menschen umgehst aber ich wünsche dir einen guten Appetit mit vollgespucktem Kuchen auf offenen Tresen. Wer es mag kann sich gerne auf diese Weise ernähren. | ||||
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