Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feiern der Feuerwehr neues Neues Gaststättengesetz ab 2012 | 38 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 735334 |
Datum | 22.08.2012 16:45 MSG-Nr: [ 735334 ] | 10806 x gelesen |
Servus,
dann schläft aber regelmäßig unser Gesundheitsamt. Hier gibt´s kein Fest, wo nicht selbstgemachter Kuchen über einen Tisch verkauft wird. Davon essen neben Ärzten auch Bürgermeister, Landrat, und viele andere Personen, die für die Umsetzung dieser Verordnung zuständig sind.
Geschrieben von Uwe R.
Glaubst du denn, dass Regeln für dich nicht gelten weil du 55 Jahre alt bist, deine Küche schon einmal gereinigt hast und an Salmonellen und Kranheitseregern bisher noch nicht verstorben bist wie du selber schreibst ?
Oh, ich habe schon öfter als du denkst, meine Küche gereinigt.
Geschrieben von Uwe R.
Die Hygienegesetze gelten auch für 55 jährige Feuerwehrangehörige, und mit der Einstellung die du zur Hygiene hast, möchte ich meine Gesundheit nicht ruinieren und mich dir nicht zu sehr nähern.
Naja, du brauchst dich miir auch nicht zu nähern. Ich kann auf deine Nähe auch ganz gerne verzichten.
Geschrieben von Uwe R. Ich finde es anmaßend wie du mit der Gesundheit der Menschen umgehst aber ich wünsche dir einen guten Appetit mit vollgespucktem Kuchen auf offenen Tresen.
Danke.;-)
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
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