News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feiern der Feuerwehr neues Neues Gaststättengesetz ab 2012 | 38 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 735345 | ||
Datum | 22.08.2012 17:05 MSG-Nr: [ 735345 ] | 10875 x gelesen | ||
Heisst das um Umkehrschluss das ich, wenn ich dich mal zu einem Kaffee und einem Stück leckeren, selbstgebackenen Kuchen zu mir nach Hause einlade, erstmal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamtes beibringen muss? Oder alternativ den Kuchen im Reinraum backen muss? Bei aller Berechtigung der einschlägigen Hygienevorschriften, aber man sollte doch das Haus mit dem großen Turm im Dorf lassen. Ich habe selbst am Wochenende für ein Feuerwehrfest einen Kuchen gebacken der dann auch verkauft worden ist. Und der ist genauso sorgfältig gemacht worden als wenn er meinen privaten Gästen vorgesetzt worden wäre. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|