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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feiern der Feuerwehr neues Neues Gaststättengesetz ab 2012 | 38 Beiträge | ||
Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 735353 | ||
Datum | 22.08.2012 17:48 MSG-Nr: [ 735353 ] | 10892 x gelesen | ||
Empfehlungen für Veranstaltungen Um noch einmal auf den Kuchen zurückzukommen: Es wird empfohlen, nur Kuchen mit durchgebackener Füllung zu verkaufen. Das hat nicht unbedingt etwas mit den Zuständen von privaten Küchen zu tun, als vielmehr mit dem Transportweg ohne Kühlung zum Fest. Natürlich fallen die Besucher von Feuerwehhäusern nicht reihenweise mit Salmonellenvergiftungen rum, aber auch nur EIN Fall, indem man nicht seine Unschuld beweisen kann, kann einem doch erheblich schaden. Es ist zu empfehlen, dass mindestens ein Anwesender an einer Hygieneschulung teilgenommen hat. Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... | ||||
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