Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feiern der Feuerwehr neues Neues Gaststättengesetz ab 2012 | 38 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 735364 |
Datum | 22.08.2012 19:05 MSG-Nr: [ 735364 ] | 10614 x gelesen |
Geschrieben von Annette S. Natürlich fallen die Besucher von Feuerwehhäusern nicht reihenweise mit Salmonellenvergiftungen rum, aber auch nur EIN Fall, indem man nicht seine Unschuld beweisen kann, kann einem doch erheblich schaden.
Es ist zu empfehlen, dass mindestens ein Anwesender an einer Hygieneschulung teilgenommen hat. Dieser eine geschulte hat dann im Fall der Fälle überhaupt nix mit dem ursächlichen Lebensmittel zu tun gehabt, aber wenigstens wurde einer geschult.
Das ist eine der "Beruhigungsvorschriften", die wir in Deutschland so gerne haben. Bringt zwar nix, aber ist wenigstens da.
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
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