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RubrikTaktik zurück
ThemaAusbruch eines Raubtieres endet tödlich45 Beiträge
AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen735810
Datum26.08.2012 10:55      MSG-Nr: [ 735810 ]9536 x gelesen

Moin!

Geschrieben von Anton K.stimmt so nicht ganz. Erst vor Kurzem war ein Artikel in den Nürnberger Nachrichten über den Tiergarten Nürnberg. Hier wird z.B. das Fleisch überzähliger, vorwiegend männlicher Tiere, an die Raubtiere verfüttert.

Ich wollte auf was anderes hinaus.
Das TierSchG sagt:
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Herr Pagel wird sich zur Tötung des Tigers m.E. früher oder später vor Gericht rechtfertigen müssen (irgendeiner dieser Spinner wie bei FB wird dafür sorgen, oder ein RA der Puplicity braucht - siehe Brand Saarbrücken).
Und eine der ganz wichtigen Fragen (weil angreifbar - hier geht es nicht um Recht sondern um Ideologie) wird sein "Hat er den Tiger tierschutzgerecht getötet?".
Da wird nicht nur gefragt ob er vermeidbare Schmerzen in Kauf genommen hat und überhaupt die dazu dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat (TierSchG §4 Abs1) und der nötige Sachkundenachweis vorliegt (TierSchG §4 Abs1a), sondern auch ob eben der in §1 geforderte vernünftige Grund vorliegt.
(Siehe TierSchG §17 --> Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ...)

Ab jetzt wirds unappetitlich, aber ist so (und das ist auch NICHT meine Meinung):
Wenn die Pflegerin vor dem Erlegen des Tigers offensichtlich tot war und der Tiger das Gebäude nicht verlassen konnte, welche Gefahr (die auch zu Lebzeiten der Pflegerin nicht schon da war) geht von dem Tiger jetzt noch zusätzlich aus? (Wie geschrieben steht die Frage ob der Tiger vor dem ggf. offensichtlichen Ableben der Pflegerin bzw. nach deren Rettung getötet wurde! - das geht aus keinem der Texte die ich bisher gelesen habe 100%ig hervor)
1. Dieser Tiger ist ein für Menschen lebensgefährliches (nicht domestiziertes/dressiertes) Raubtier, (das war er aber vorher auch)
2. Der Tiger hätte mit etwas Aufwand wieder in die Umgebung gebracht werden können wo die Sicherheit nicht nur 100%ig war (er konnte das Gebäude zu keiner zeit verlassen, Personen (lebende) waren nicht mehr im Gebäude) sondern wie angedacht 200%ig (Käfig mit Schleusen).

Als 100% vernünftiger Grund geht die Gefahr durch den Tiger für den Rest des Planeten/Deutschlands/Kölns/Zoos nicht durch.
Die Begründung "Hanya war als Frühstück für die Grizzlys morgen gedacht" muss allerdings erstmal jemand dem obersten Chef einer Einrichtung wiederlegen ;-)
Wobei mir bei der Suche nach dem Namen der Grizzlys (hätte den Text schöner gemacht) was unter die Augen gekommen ist -->Die Kölner haben Erfahrung mit notwendigen Tötungen.



Geschrieben von Anton K. Ebenso das Fleisch von an Alterschwäche oder wg. Krankheit eingegangener Tiere.
Altersschwäche glaub ich gern, ist ja nur sinnvoll und ökonomisch.
Aber bei Krankheit? Na gut, abgekocht geht vlt., aber Krankheiten kannste damit m.E. wunderbar in einem Zoo vermehren.

Gruß Jan

Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;)

... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

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