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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | 8 Minuten! - Einsatzgrundzeit in Rheinland-Pfalz- war: Pflicht-FW ... | 21 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 738783 | ||
| Datum | 17.09.2012 17:57 MSG-Nr: [ 738783 ] | 6024 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Jürgen M. ich finde diese Vorgabe recht sportlich. Gerade in einem Bundesland das auch durch ländliche Gegenden geprägt ist. Das war bis zur Einführung der neuen FwVO noch sportlicher. Vorher galt das für jeden Ort des Zuständigkeitsbereiches, nicht nur für die an einer öffentlichen Straße gelegenen Orte. Anscheinend hat man aber gemerkt, dass das nicht einzuhalten ist. Unterscheiden muss man noch bzgl. der Einsatzgrundzeit, was da genau gemeint ist. Manche BL haben die Fristen anders definiert, so dass die Zeiten etwas variieren. Hier ist die Zeit ab Alarm gemeint, nicht ab Eingang des Notrufes. Gruß, Michael | ||||
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