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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | 8 Minuten! - Einsatzgrundzeit in Rheinland-Pfalz- war: Pflicht-FW ... | 21 Beiträge | ||
| Autor | Mark8us 8S., Nideggen / NRW | 738799 | ||
| Datum | 17.09.2012 18:58 MSG-Nr: [ 738799 ] | 5367 x gelesen | ||
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Was ist denn daran Sportlich ? NRW : Als Mindeststandart für eine Freiwillige Feuerwehr wird im Falle eines Brandeinsatzes eine Mindesteintreffzeit der ersten taktischen Einheit (1/8) von acht Minuten nach Alarmierung als notwendig angesehen. Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist eine weitere taktische Einheit (1/8) und eines Zugtrupps (1/1/2) spätestens fünf Minuten nach Eintreffen der ersten taktischen Einheit erforderlich; die Mindesteintreffzeit bis zum Erreichen der Mindeststärke sollte 13 Minuten nach der Alarmierung nicht überschreiten. Die Bezirksregierung Köln legt für die Kommunen in ihrem zuständigkeitsbereich zusätzlich fest das nach 8 Minuten midestens folgende Qualifikationen vor Ort sein müssen : 1 X FIII (GF) 7 X FI/FII Maschinist 1 - 2 je nach Fahrzeugkombination 4 X AGT nach 13 Minuten 1 X F IV (ZF) 3 X F III (GF) 14 X FI/FII Maschinist 2-3 8 X AGT Das finde ich in UNSEREM ländlichen Bereich noch Sportlicher ! Gruß ! | ||||
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