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Thema | Sie sind GF und haben ein TSF mit Staffelbesatzung -> Lage: ... | 38 Beiträge |
Autor | Denn8is 8R., Rhede / NRW | 739196 |
Datum | 20.09.2012 09:50 MSG-Nr: [ 739196 ] | 12911 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Peter M.heuißt im Umkehrschluss: unten wegräumen, was als Spieß wirken kann.
Die Option ist nicht wirklich eine Option.Feuerwehrler unter ein Fahrzeug schicken, das abzustürzen droht, um spitze gegenstände zu entfernen? Selbst in der UVV bei Stapler und Kränen steht, das man nicht unter angehobenen Lasten gehen soll, und diese Lasten hängen bzw. stehen relativ sicher in der Luft (solange die max. Tragebegrenzungen eingehalten werden) in Gegensatz zu dem Auto...
Nur aus reiner Neugier:
Was kann ich unter dem Fahrzeug als minimalen Sicherheitsabstand betrachten? Kann ich da vorgehen wie bei Häuser-Giebeln, die einzustürzen drohen, sprich: 1,5 x der Gebäudehöhe?
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