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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Aussonderung Brandschutz-PSA | 6 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 739549 | ||
Datum | 23.09.2012 14:58 MSG-Nr: [ 739549 ] | 2582 x gelesen | ||
Hallo Sven, geprüft wird die PSA nach den GUV-G 9102 (zumindest hier in NRW) Die Prüfintervalle findest Du hier auf Seite 72ff GUV-G 9102 Ausgesondert wird die PSA grundsätzlich, wenn Sie schadhaft ist. Die Hersteller haben teilweise gewisse Vorgaben, welche Schäden noch akzeptabel sind und was gar nicht geht. Im Zweifelsfall sollte man die PSA immer einschicken und überprüfen lassen oder zu einem vom Hersteller zertifizierten Schneider gehen. Aussonderungsfristen wirst Du keine definitven durch die Hersteller vorgegebenen finden. Die reden immer von Überprüfung und muss man selber beurteilen. In der Regel sollte Brandschutzbekleidung aber nicht länger als 10 Jahre getragen werden, da sie vielen Faktoren ausgesetzt ist, die schädigend wirken und auch das Material einer Feuerwehrjacke/hose altert. So gibt meine ich der renomierteste Hersteller von Membranen eine maximale Nutzungsdauer von garantirten 10 Jahren vor. Bezüglich der Wäschen muss man in die "Betriebsanleitung" der PSA sehen. Dort findet sich in der Regel ein Hinweis darauf, wieviele wäschen die membrane garantiert überlebt. Hier gibt es unterschiede bei den Membranherstellern von bis zu 25 Waschgängen, 35......Aber auch mal nur 15 Waschzyklen. Ich hoffe, das hilft dir weiter :-) Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | ||||
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