| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | ICE rammt PKW | 37 Beiträge |
| Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 741025 |
| Datum | 06.10.2012 10:46 MSG-Nr: [ 741025 ] | 18675 x gelesen |
Geschrieben von Malte B.Die Rückfallebene der BÜ-Sicherung seitens des Straßenverkehrs ist das Andreaskreuz und die damit verbundenen Pflichten des Fahrzeugführers.
Das ist richtig. Allerdings ist das Andreaskreuz leider keine vollwertige Rückfallebene.
Geschrieben von Malte B.Und gleich an erster Stelle steht da, dass Schienenverkehr Vorrang hat.
Auch das ist richtig. Allerdings gibt es Gerichtsurteile, dass vorhandene Bahnübergänge dennoch funktionieren müssen. Die Definition, dass wegen eines vorhandenen Andreaskreuzes jeder Zusammenstoß am Bahnübergang durch den beteiligten Straßenverkehr verschuldet ist, kann daraus nicht abgeleitet werden.
Geschrieben von Malte B.Deshalb habe ich vor einen halben Ewigkeit in der Fahrschule gelernt vor dem befahren eines BÜ noch mal nach rechts und links zu schauen und Bremsbereit zu sein.
Vor einer "halben Ewigkeit" hat sich die Bundesbahn auch darum gekümmert, dass das Unkraut durch großzügigen Einsatz von giftiger Chemie zurückgedrängt wurde. Da gab es ein Sichtdreieck und man konnte tatsächlich vor dem Einfahren in das Profil der Strecke sehen, ob kein Zug kam. Seitdem die Firma DB Bahn Mopilitü Lojisticks ... heißt und nur noch sehr zurückhaltend ihre Gleise pflegt, kann man leider vom Fahrersitz eines normalen PKW leider erst dann die Strecke einsehen, wenn man schon mitten auf dem Gleis steht. Dementsprechend kann man nur noch auf das korrekte Funktionieren der Schranken / Blinklichter hoffen.
Nur zur Klarstellung: Ich will jetzt nicht die Autofahrer verteidigen, die trotz funktionierender Technik über einen BÜ fahren. Die wären eher für den Darwin-Award zu nominieren. Mich stört nur die Einstellung, dass durch das Verkehrszeichen 201 alles eindeutig geregelt ist.
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
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