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Vorbeugender Brandschutz
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrzulage in NRW4 Beiträge
AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW743380
Datum29.10.2012 21:29      MSG-Nr: [ 743380 ]3351 x gelesen

Hallo Chris,

so weit ich weiß, muss man in dem onat, in dem man die zulage bekommt Einsatzdienst geleistet haben.
Was ist Einsatzdienst?
Nun ich denke, das sich das aus der Begrifflichkeit ableiten lässt, oder? Jemand der dazu eingeteilt ist Einsätze zu fahren leistet Einsatzdienst. Wenn zusätzlich noch das genannte Kriterium der Nachtdienste erfüllt ist wie es in der Definition steht, dann sollte doch alles klar sein.
Somit steht der Zahlung der Zulage an Mitarbeiter des Tagesdienstes aus VB, Technik etc. wenn sie den Einsatzdienst auch des Nachts versehen nichts im Wege.

Gruß
Christian
PS: Evtl. solltest Du noch konkreter werden, wo der Schuh ganz genau drückt. Vielleicht kann man das anhand eines Beispieles besser beantworten? PN?

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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 29.10.2012 15:23 Chri7s D7., Bestwig
 29.10.2012 17:59 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 29.10.2012 20:42 Chri7s D7., Bestwig
 29.10.2012 21:29 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten

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