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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Heimsheim: Streifenwagen 'schießt' Feuerwehrmann ab | 23 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 M.8, Witten / NRW | 743462 | ||
Datum | 30.10.2012 15:22 MSG-Nr: [ 743462 ] | 4236 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, vielleicht stehe ich auf dem Schlauch aber: Warum sollte das bei einem Melderalarm der Fall sein? Ob es diesen Schutz gibt weiß ich nicht, aber er ist meines Erachtens auch nicht nötig, denn Sonderrechte haben die ja genau wie wir auch ohne Blauchlicht und Martinhorn allerdings gilt natürlich: ---§35 8 StVO--- Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. und das dürfte hier der Haken sein. Gruß Florian Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel - Jan Böhmermann - | ||||
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