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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Voraussetzungen Führen von Einsatzfahrzeugen Gesundheits-Check | 16 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 746093 | ||
Datum | 27.11.2012 19:40 MSG-Nr: [ 746093 ] | 4261 x gelesen | ||
Geschrieben von Flo G. nachdem seit der Einführung der neuen Führerscheinklassen Auch vor der Einführung der neuen Führerscheinklassen lag es nicht im Ermessen eines Feuerwehr-apostels die Fahrerlaubnis (allgem.b. Führerschein) zu erteilen oder zu entziehen. Insofern könnte es einen Gedanken Wert sein sich um die Dinge zu kümmern mit denen man ursprünglich mal beauftragt wurden. Sollte man jedoch den Verdacht haben das eine bestimmte Person nicht mehr in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen empfehle ich so zu Handeln wie bei jedem anderen auch; Gespräche können klären und Behörden handeln. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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