Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Voraussetzungen Führen von Einsatzfahrzeugen Gesundheits-Check | 16 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 746219 |
Datum | 28.11.2012 21:29 MSG-Nr: [ 746219 ] | 4119 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hallo,
Geschrieben von Oliver S.Wo steht denn, dass einer, der alle 5 Jahre zur Untersuchung muss ein Feuerwehrfahrzeug sicherer bewegt, als einer, der nicht zur Untersuchung muss?
In der UVV-Feuerwehr und spezieller noch in der UVV-Fahrzeuge steht, dass nur körperlich geeignete Personen als Fahrzeugführer eingesetzt werden dürfen.
Wie die Einhaltung dieser Forderung sichergestellt wird ist Sache der Verantwortlichen: entweder sie überzeugen sich selber von der Eignung der Betreffenden (und verantworten das Ergebnis) oder sie fragen jemanden, der sich mit der Beurteilung von körperlichen Eigenschaften auskennt und dokumentieren dieses Ergebnis. Zulässig ist beides, die Untersuchung nach G25 ist in der UVV nur als Beispiel zur Einhaltung der Vorschrift genannt.
Gruß,
Henning
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| 06.12.2011 18:01 |
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., Reddeber Voraussetzungen für das Führen von Einsatzfahrzeugen |
| 27.11.2012 11:32 |
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Flo 7G., Schondorf | |