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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verpflichtung bei Amok-Lagen zur Hilfeleistung | 13 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 S.8, Köln / NRW | 746243 | ||
Datum | 29.11.2012 10:15 MSG-Nr: [ 746243 ] | 3718 x gelesen | ||
Hallo zusammen, im Fachmagazin "RETTUNGSDIENST" war vor ein oder zwei Jahren ein Titelthema Amoklagen und das daraus resultierende Vorgehen des Rettungsdienstes. Auch wurden die Punkte "in kaufnehmende Selbstgefährdung" etc. thematisiert. Da sich dies auch auf die Feuerwehr übertragen lässt würde ich schauen, dass du dir diese Artikel mal besorgst. Die Quintessenz war, dass eine Haltung à la "da machen wir nix und warten bis die POL das gelöst hat" nicht immer tragbar ist und z.T den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erfüllt. Schöne Grüße Andreas PS: wie heißt der Titel der Bachelorarbeit und in welchem Studiengang fertigst du ihn an? | ||||
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