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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freistellung des Mitglieds der FF bei Gleitzeitmodellen | 16 Beiträge | ||
Autor | Tim 8K., Berlin / Berlin | 746336 | ||
Datum | 30.11.2012 11:29 MSG-Nr: [ 746336 ] | 4073 x gelesen | ||
Von meiner Bundesbehörde (keine Kernarbeitszeit) kann ich nur berichten, dass für den Tag standardmässig die 7,48h berechnet wurden. Eine Richtlinie oder ein Erlass ist mir dazu aber nicht bekannt, man bezog sich nur auf das Feuerwehrgesetz des Landes Berlin § 8 Abs. 1 - zugegeben eine sehr kulante Auslegung. Mein Beitrag, meine Meinung. | ||||
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