Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Voraussetzungen Führen von Einsatzfahrzeugen Gesundheits-Check | 16 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 746339 |
Datum | 30.11.2012 12:01 MSG-Nr: [ 746339 ] | 3761 x gelesen |
Geschrieben von werner n.Hallo Henning,
Welche grundlegend neuen Erkenntnisse bringt die "UVV Fahrzeuge", die über die gesetzlichen Führerscheinregelungen hinausgehen?
Ausgenommen die regelmäßige Führerscheinkontrolle.
mkg
WErner
Hallo,
oder anders herum gefragt, wenn mir die Führerscheinbehörde nach den erforderlichen Untersuchungen den Führerschein verlängert und das fürs Berufsleben reicht, warum soll ich dann bei der Feuerwehr nicht mehr fahrtauglich sein?
Eine G26 ist ja auch für drei Jahre gültig und wird (außer bei gravierenden Erkrankungen) nicht in Frage gestellt, warum sollte das beim FS anders sein?
Ketzerisch gefragt, wenn ich die Untersuchung nicht bestehe, bin ich dann überhaupt noch Einsatzdiensttauglich?
Solange der Gesetgeber die Einsatztauglichkeit nicht regelt (regeln möchte), sollten wir uns hierüber keine Gedanken machen.
Und noch eins, wenn du das nicht im vorraus genau definierst und regelst, macht du dich im Zweifelsfall rechtlich angreifbar.
Gruß
Heinrich
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| 06.12.2011 18:01 |
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., Reddeber Voraussetzungen für das Führen von Einsatzfahrzeugen |
| 27.11.2012 11:32 |
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Flo 7G., Schondorf | |