Geschrieben von Christian F.Wird von Behörde zu Behörde überhaupt Lohnausfall berechnet?
Ich kenne es bisher so, dass öffentlich-rechtliche Arbeitgeber keinen Ersatz für Lohnausfall fordern und die Bezüge des Mitarbeiters einfach auf eigene Kosten weiter gewähren. Egal ob 2h im Einsatz (wobei zugegebenermaßen wenn man da bei einem GZ-Modell keinen Antrag auf Zeitgutschrift/ -korrektur stellt das dann natürlich gegen das GZ-Guthaben läuft) oder 2 Wochen für einen Lehrgang.
Hallo,
Lohnausfall wird eigendlich nicht berechnet, im TVÖD steht ja dementsprechend drin, das man freizustellen ist und das Gehalt weitergezahlt wird.
Allerdings wird es bei uns auch analog den aus anderen Gründen erst um 9:00 Uhr erscheinenden so gehandhabt, dass es erst ab dann die Freistellung gibt. Die fehlende Zeit vorher muss ich dann halt Nachmittags länger bleiben. Das gleiche gilt auch umgekehrt, normalerweise arbeite ich so, das ich meine 39,75 Std bis spätestens Freitag Mittag zusammen habe und Freitags nicht vor 9:00 Uhr kommen muß, d.h. ich arbeite die Stunden Mo - Do länger.
Sollte jetzt ein Einsatz sein, bekomme ich nur soviel Std. aufgeschrieben, das ich meine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von knapp 8 Std. voll habe (Praktisch als wenn ich den Tag krank gewesen, Urlaub gehabt oder zum Lehrgang gewesen wäre). Bin ich den Tag schon um 6:00 angefangen und wollte eigentlich bis 16:30 machen, bin ich halt angesch.... . Besser wäre gewesen, ich wäre erst um 9:00 Uhr gekommen, aber das kann man ja vorher nicht wissen.
Gruß
Heinrich
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|