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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freistellung des Mitglieds der FF bei Gleitzeitmodellen | 16 Beiträge | ||
Autor | Tim 8K., Berlin / Berlin | 746371 | ||
Datum | 30.11.2012 18:42 MSG-Nr: [ 746371 ] | 3884 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Wird von Behörde zu Behörde überhaupt Lohnausfall berechnet? Hallo Christian, war von mir wohl etwas irreführend formuliert. Mit der "Berechnung" meine ich natürlich die Anrechnung der Zeit auf dem eigenen Stundenkonto. Lohn- bzw. Gehaltsforderungen an den Träger der Feuerwehr wurden keine gestellt. Bei Anstalten des öffentlichen Rechtes des Landes Berlin (Bsp. Berliner Stadtreinigung) gab/gibt es da wohl auch mal andere Verfahrensweisen, da sind mir zumindest aus mündlichen Überlieferungen Einforderungen bekannt. Mein Beitrag, meine Meinung. | ||||
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