DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo,
ich habe grade mal kurz nachgesehen, verschiedene GIHL Publikationen zum Thema:
Offiziell besteht die Normgrenze von 14 t offensichtlich erst seit der Überarbeitung der DIN 14701, Teil 2 vom Februar 1980. Tatsächlich entwickelte sich die zGM aber schon in den 70ern zu den 14 t, seit der Überarbeitung der Norm vom Mai 1969 (Btw: Hey, keine drei bis fünf Überarbeitungen innerhalb eines Jahrzehnts! Scheint ja angesichts der aktuellen Lage kaum noch vorstellbar...). Die Teilung der Norm - DIN 14701, Teil 1: Hubrettungsfahrzeuge - Zweck, Begriffe, Sicherheitseinrichtungen, Anforderungen - erfolgte übrigens im Juni 1978, allerdings denke ich nicht, daß sich hier das gesamtgewicht der DLK 23/12 ab 1980 findet.
Noch kurz zur faktischen Entwicklung: Eine DL 30 (h) hatte etwa 10 t, z.B. auf Magirus-Deutz F 150 D 10 -Fahrgestell (Eckhauber, bis etwa Mitte / zweite Hälfte der 60er Jahre). Mit der Einführung des Rettungskorbes und dadurch bedingt der hydraulischen Abstützung (vorher mechanische Fallspindel) stieg das Gewicht auf die besagten 12 t von 1969 (die ersten Magirus-Eckhauber DLK waren dann auch F 150 D 11 mit nominell 11 t). Metz experimentierte schon damals mit schwereren Fahrgestellen, z.B. dem schweren Mercedes Kurzhauber LF 1418 (nominell 14 t), die als Basis für DLK 23/12 bzw. damals noch DLK 30 mit Metz-Aufbau typischen Mercedes-Benz Kurzhauber der 70er Jahre waren dann auch die Typen LF 1313 oder 1519, also nominell 13 und 15 (!) -Tonner, beim Frontlenker (NG) handelte es sich immer um das 1419, dann 1422 oder 1425 Fahrgestell. Analog Magirus, mit Ablösung der Hauber und konsequenter Einführung der "D"-Frontlenker ab 1969 -> 170 D 12 F, 192 D 13 F und wir erhielten z.B. 1978 eine DLK 23/12 auf einem 232 D 14 F -Fahrgestell (die BF Stuttgart z.B. bereits 1975 drei Stück auf dem gleichen Fahrgestell) mit 14 t Gesamtgewicht. Bei MAN mit Metz / Magirus -Aufbau sah es gleich aus - 13.192 H-DL mit nominell 13 t zGM.
Gihl reißt auch kurz an, wie es dazu kam: Erste Stufe, wie bereits erwähnt, vor allem Korb und hydraulische Abstützung, zweite Stufe Ausrüstung der DLK mit Stromerzeuger, Scheinwerfern usw. Sowie nicht zuletzt damals schon stärkere Motoren, Atomatikgetriebe, Larmdämmung und dadurch aufwendigere Abgasanlagen etc. Bringt auch alles Gewicht. Wenn ich das übrigens im Kontext mit den Diskussionen um immer schwerer werdende Fahrzeuge sehe, kann ich das hier nun nicht unbedingt schlimm oder verwerflich finden. Auf einen Stromerzeuger am Drehstuhl z.B. möchte heute wohl kaum noch jemand verzichten (und auf den Korb schon gar nicht)?! Interessant in dem Zusammenhang auch, das laut Gihl bereits am 8. Dezember 1981 ein Schreiben an den Leiter der ARGEBAU der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder mit der Bitte zur Zustimmung der Anhebung des zGG auf 16 t hinausging, das fast genau ein Jahr später abschlägig beantwortet wurde und bis heute offensichtlich wird. Obwohl sich das Gesamtgewicht faktisch inzwischen in der Regel an die 16 t angenähert hat.
Gruß
Daniel
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