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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Geräteprüfung Mehrzweckzug | 12 Beiträge | ||
Autor | Helm8ut 8B., Jünkerath / RLP | 747933 | ||
Datum | 18.12.2012 16:19 MSG-Nr: [ 747933 ] | 7622 x gelesen | ||
Hallo, so steht das auch in den RLP Vorgaben. 1 Prüfgrundlagen Die Prüfung des Mehrzweckzuges erfolgt auf der Grundlage der UVV Winden, Hub- und Zuggeräte (GUV-V D8) und der Betriebsanleitung des Herstellers. Die Fristen, die in der GUV-G 9102 genannt sind, sind zu beachten.. In einer Bedienungsanleitun Greifzug steht: 6.2.2 Sicherheitsüberprüfung Die Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte, VBG 8, schreibt vor: Die Betriebssicherheit des GREIFZUG ® -Gerätes mindestens einmal jährlich, jedoch entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf auch zwischenzeitlich, durch einen Sachkundigen überprüfen lassen. Eine genaue Prüfanleitung oder ein Nachprüfbares Maß an den Schlössern kann ich da nirgendwo herauslesen, es ist hier m.E. nur eine Sichtprüfung gefordert. Schöne Grüße Helmut | ||||
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