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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaGeräteprüfung Mehrzweckzug12 Beiträge
AutorHelm8ut 8B., Jünkerath / RLP747933
Datum18.12.2012 16:19      MSG-Nr: [ 747933 ]7622 x gelesen

Hallo,
so steht das auch in den RLP Vorgaben.
1 Prüfgrundlagen
Die Prüfung des Mehrzweckzuges erfolgt auf der Grundlage der UVV Winden, Hub- und
Zuggeräte (GUV-V D8) und der Betriebsanleitung des Herstellers. Die Fristen, die in der
GUV-G 9102 genannt sind, sind zu beachten..

In einer Bedienungsanleitun Greifzug steht:
6.2.2 Sicherheitsüberprüfung
Die Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und
Zuggeräte, VBG 8, schreibt vor:
Die Betriebssicherheit des GREIFZUG ® -Gerätes
mindestens einmal jährlich, jedoch entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf auch zwischenzeitlich, durch einen Sachkundigen überprüfen lassen.

Eine genaue Prüfanleitung oder ein Nachprüfbares Maß an den Schlössern kann ich da nirgendwo herauslesen, es ist hier m.E. nur eine Sichtprüfung gefordert.

Schöne Grüße
Helmut

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 18.12.2012 12:44 Helm7ut 7B., Jünkerath
 18.12.2012 14:19 Joha7nne7s J7., Weidhausen
 18.12.2012 15:08 Helm7ut 7B., Jünkerath
 18.12.2012 15:55 ., Appen
 18.12.2012 16:19 Helm7ut 7B., Jünkerath
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