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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterstützung RD - Ersatz der Einsatzkosten - von wem ? | 24 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 748437 | ||
Datum | 23.12.2012 23:31 MSG-Nr: [ 748437 ] | 12235 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo z. können wir uns wenigstens darauf einigen, dass Türöffnungen keine Hilfeleistungen für den Rettungsdienst sondern für den Patienten sind? Es kann m.E. keine Türöffnung "für den Rettungsdienst" geben, da es dem Rettungsdienst selbst an der eigenen Rechtsgrundlage mangelt, eine Tür zu öffnen (Jedermann-Rechte wie rechtfertigenden Notstand ausgenommen). Entweder es handelt sich also um eine lebensbedrohliche Lage, dann öffnen wir die Tür aufgrund unserer Spezialgesetzlichen Regelung im Feuerwehrgesetz. Dann ist das eine Pflichtaufgabe und somit nicht kostenpflichtig. Oder es handelt sich nicht um eine lebensbedrohliche Lage, dann öffnen wir die Tür als Amtshilfe für die Polizei. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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