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Feuerwehrmann
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerdienstausfall10 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen749456
Datum05.01.2013 18:36      MSG-Nr: [ 749456 ]1759 x gelesen

Geschrieben von Lars B.Muss / müsste dann auch die Gemeinde theoretisch den Verdienstausfall für die Ehefrau/Frau übernehmen, wenn diese in diesem Fall zu Hause bleibt bzw. bleiben könnte wenn AG vorher zustimmt???

Wichtig ist erst mal der letzte Teil des Satzes, der AG muss dem zustimmen. Sonst gibt es arge Probleme, denn nur der FM steht unter dem Schutz des Brandschutzgesetzes.
Ob die Gemeinde Verdienstausfall zahlt, zahlen kann oder sogar zahlen darf, steht nicht im Branschutzgesetz. Hier wäre eine Satzung der Gemeinde hilfreich, die das regelt. Denn ohne diese macht sich sonst der Kämmerer o.ä., der diese Zahlung anweist, strafbar. Also mal mit der Gemeinde reden, dieses Problem ansprechen (was ist, wenn der Einsatz in den frühen Morgenstunden beginnt und länger dauert, soll der FM dann nach Hause geschckt werden? Sind es mehrere? Fehlen mir dann Fahrer, Fachkräfte ect.) und ob sie überhaupt gewillt ist, zu zahlen.
Wenn nicht, habt ihr ein ganz anderes Problem.

Heinrich

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 03.01.2013 09:08 Lars7 B.7, Zwinge
 03.01.2013 09:52 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
 04.01.2013 09:51 Jan 7K., Niederlungwitz  
 05.01.2013 06:36 Lars7 B.7, Zwinge
 05.01.2013 09:29 Jan 7K., Niederlungwitz
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 05.01.2013 10:15 Jan 7K., Niederlungwitz
 05.01.2013 10:46 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
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