1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Lars B.Muss / müsste dann auch die Gemeinde theoretisch den Verdienstausfall für die Ehefrau/Frau übernehmen, wenn diese in diesem Fall zu Hause bleibt bzw. bleiben könnte wenn AG vorher zustimmt???
Wichtig ist erst mal der letzte Teil des Satzes, der AG muss dem zustimmen. Sonst gibt es arge Probleme, denn nur der FM steht unter dem Schutz des Brandschutzgesetzes.
Ob die Gemeinde Verdienstausfall zahlt, zahlen kann oder sogar zahlen darf, steht nicht im Branschutzgesetz. Hier wäre eine Satzung der Gemeinde hilfreich, die das regelt. Denn ohne diese macht sich sonst der Kämmerer o.ä., der diese Zahlung anweist, strafbar. Also mal mit der Gemeinde reden, dieses Problem ansprechen (was ist, wenn der Einsatz in den frühen Morgenstunden beginnt und länger dauert, soll der FM dann nach Hause geschckt werden? Sind es mehrere? Fehlen mir dann Fahrer, Fachkräfte ect.) und ob sie überhaupt gewillt ist, zu zahlen.
Wenn nicht, habt ihr ein ganz anderes Problem.
Heinrich
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|