News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaFrage zur 'Täglichen Ruhezeit' in der AZVOFeu NRW10 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW750396
Datum14.01.2013 20:41      MSG-Nr: [ 750396 ]8851 x gelesen

Geschrieben von Ulrich C.Geschrieben von Ralf K.
Unter § 3 Abs. (1) heißt es:
Innerhalb eines 24 Stunden Zeitraumes beträgt die ununterbrochene Ruhezeit 11 Stunden.

Bezieht sich das ebenfalls auf den Zeitraum einer 24 Stunden Schicht? Sprich; müssen innerhalb einer 24 Stunden Schicht 11 Stunden ununterbrochene Bereitschaftszeit bzw. Ruhezeit eingeplant werden?


Ja (es bezieht sich aber auf die geplante (!) Zeit - Einsätze dürfen da anfallen, problematisch wirds, wenn die Häufigkeit so hoch wird, dass man nicht mehr von echter Bereitschaftszeit reden kann)...


aargh, man sollte in solchen Fällen immer erst nochmal in die Akten/Gesetze gucken.....

Hier ist die Ruhezeit zwischen den Schichten gemeint...
(und da beginnt für ganz viele auch schon das Problem mit den Nebentätigkeiten - im und ausserhalb des Dienstes)

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 14.01.2013 18:22 Ralf7 K.7, Köln
 14.01.2013 18:27 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.01.2013 18:42 Ralf7 K.7, Köln
 14.01.2013 19:04 Pete7r S7., Köln
 14.01.2013 20:06 Ralf7 K.7, Köln
 14.01.2013 20:39 Pete7r S7., Köln
 09.02.2013 08:53 Jan 7O., Trennewurth
 09.02.2013 19:20 Pete7r S7., Köln
 14.01.2013 20:41 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.01.2013 21:54 Pete7r S7., Köln

0.164


Frage zur 'Täglichen Ruhezeit' in der AZVOFeu NRW - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt