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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entschädigung für Küchendienst / Kantine / Verpflegung | 12 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 751293 | ||
Datum | 21.01.2013 22:54 MSG-Nr: [ 751293 ] | 3606 x gelesen | ||
hallo, oder man kann das "selbst" in die Hand nehmen und so eine Entschädigung für den Koch, Kantinenwirt oder wie er genannt wird aus dem Sondervermögen "Kameradschaftskasse" finanzieren. Dazu müsste die Entschädigungssatzung nicht geändert werden. Das Geld kommt dann aber nicht direkt von der Gemeinde sonder aus der Kameradschaftskasse ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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