Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Signet 'Star of Life' | 15 Beiträge |
Autor | Joch8en 8L., Schwäbisch Hall / Baden-Württemberg | 751319 |
Datum | 22.01.2013 10:27 MSG-Nr: [ 751319 ] | 3837 x gelesen |
Rettungshelfer, 320h Ausbildung
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Ja, das stimmt!
Wobei es mir ja in meiner Eingangsfrage eher um folgendes geht:
'Wer darf ihn als Aufkleber, Pin, auf Shirts, etc. ... verwenden?
- alle: vom SanDienst bis RettDienst?
- nur im Rettungsdienst Tätige? Wer da? vom RH an, oder nur RS, oder nur RA....?!?
- ist es rein ein Symbol oder hängt damit auch eine bestimmte Qualifikation zusammen?
'....'
Es geht nicht um die Sinnhaftigkeit, privat mit dem Signet auf dem T-Shirt o.ä. herumzurennen, sondern mich interessiert rein der rechtliche Hintergrund dazu!
MkG Jochen Lutz
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