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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Soziale Netzwerke und die Folgen | 37 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 752725 | ||
Datum | 02.02.2013 10:15 MSG-Nr: [ 752725 ] | 17198 x gelesen | ||
hallo, Ich denke das muss man differenziert betrachten: Der Feuerwehrmann hatte diese Formulierungen zum Teil aus Leserkommentaren bei Online-Diensten übernommen und über seinen Facebook-Zugang veröffentlicht. der dürfte jetzt ein (beamten-) rechtliches Problem haben Neun seiner Kollegen hatten nach dem Lesen dieser Texte den "Gefällt mir"-Knopf gedrückt. Im Facebook-Jargon haben sie die Beiträge des Hauptbrandmeisters "geliked", also ihre Zustimmung erklärt. Damit dürfte der Dienstherr sich auf dünnes Eis begeben haben. Ob das Klicken des Like-Buttons für solche dienstrechtliche Konsequenzen ausreicht? In der Rechtssprechung wird das (teilweise?) anders gesehen: Betätigung des "Like-Buttons" rechtfertigt keine Kündigung Ist zwar nicht direkt vergleichbar aber man kann eine Tendenz erkennen. Wobei ich davon ausgehen das die neu "Liker" auch wenn die Freistellung aufgehoben werden würde sicherlich schon "eins auf den Deckel bekommen" werden. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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