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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Löschwasservorrat | 27 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 752864 | ||
Datum | 03.02.2013 16:07 MSG-Nr: [ 752864 ] | 11814 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander R. Die Umbaupläne wurden von einem offiziell zugelassenen Architekten erstellt. Dieser hat auch den Brandschutznachweis nach §11 Bauvorlageverordnung 2008 erstellt. Da hat meiner Meinung der Architekt gepennt. Er hätte sofort auf die Nachteile der Lösung Aufmerksam machen müssen. Aber ich kenne nur wenige Architekten, die ihr Geld Wert sind. Es ist halt schöner die Wandfarbe auszusuchen, als sich durch langweilige Gesetze zu kämpfen. | ||||
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